Lotteriefonds
Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds
Gestützt auf das Lotteriegesetz des Kantons Bern (4. Mai 1993) und die Lotterieverordnung (20. Oktober 2004) können Jodler- und Alphornbläsergruppen sowie Kinder-Jodlerchörli und Fahnenschwinger als Mitglieder des Bernisch-Kantonalen Jodlerverbandes (BKJV) ein Beitragsgesuch für Neuanschaffungen von Trachten, Alphörnern und Bücheln sowie Fahnenschwinger-Fahnen einreichen.
Die Gesuche können nur mittels Online-Formular erfolgen!
=> Hier der Link zum Lotteriefonds:
https://www.fobe.sid.be.ch/de/start/lotteriefonds/uniformen--trachten--instrumente.html
NEU: Jährliche Pro-Kopf-Beiträge
Ab 1.1.2021 ist im Kantonalen Geldspielgesetz neu auch eine allgemeine Unterstützung der durch Vereine gelebten schweizerischen Volkskultur vorgesehen. Jede BKJV-Gruppe mit Vereinsstatus (d.h. wohl auch die Mehrheit unserer Nachwuchsgruppen) erhält auf Gesuch hin einen alljährlichen Pro-Kopf-Beitrag (max. Fr. 50.-) für alle im Kanton Bern wohnhaften Aktivmitglieder. Stichtag für die Erhebung der Aktivmitgliederzahl und Eingabetermin für das Gesuch ist jeweils der 30. April des laufenden Jahres. Zu spät eingereichte gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden!
=> Hier der Link zum Lotteriefonds: Pro-Kopf Beiträge Musik-, Jodel- und Trachtenvereine
Das untenstehende Merkblatt erläutert die Bedingungen und das Vorgehen und nennt die weiteren Koordinaten des neuen Sachbearbeiters Lotteriefonds im BKJV, Jürg Wenger. Nachdem der Antragsteller das Merkblatt studiert hat, kann er das Online-Gesuchsformular ausfüllen und dieses, zusammen mit allen darin verlangten Beilagen, direkt einreichen. Jürg Wenger erteilt gerne Auskunft und Hilfe beim Ausfüllen des Online-Formulars.
Merkblatt Lotteriefonds 2023
Antragsformulare für die Nachwuchsförderung
Das SWISSLOS Journal für Kinderchöre im BKJV muss ausgefüllt an die Nachwuchs-Verantwortliche (Caroline Wittwer, nachwuchs@bkjv.ch), also nicht direkt an SWISSLOS gesandt werden. Der Jahresrapport für den BKJV zur Unterstützung von Nachwuchsgruppen kann jährlich abgegeben werden, damit ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 500.- gesprochen werden kann. Weitere Details finden sich in den Dokumenten.