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Lotteriefonds

Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds

Gestützt auf das Lotteriegesetz des Kantons Bern (4. Mai 1993) und die Lotterieverordnung (20. Oktober 2004) können Jodler- und Alphornbläsergruppen sowie Kinder-Jodlerchörli und Fahnenschwinger als Mitglieder des Bernisch-Kantonalen Jodlerverbandes (BKJV) ein Beitragsgesuch für Neuanschaffungen von Trachten, Alphörnern und Bücheln sowie Fahnenschwinger-Fahnen einreichen.

Die Gesuche können nur mittels Online-Formular erfolgen!
Link Beitragsgesuch Lotteriefonds


Jährliche Pro-Kopf-Beiträge

 Ab 1.1.2021 ist im Kantonalen Geldspielgesetz neu auch eine allgemeine Unterstützung der durch Vereine gelebten schweizerischen Volkskultur vorgesehen. Jede BKJV-Gruppe mit Vereinsstatus (d.h. wohl auch die Mehrheit unserer Nachwuchsgruppen) erhält auf  Gesuch hin einen alljährlichen Pro-Kopf-Beitrag (max. Fr. 50.-) für alle im Kanton Bern wohnhaften Aktivmitglieder. Stichtag für die Erhebung der Aktivmitgliederzahl und somit letzter Eingabetermin für das Gesuch ist jeweils der 30. April des laufenden Jahres. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden!
 Link Pro-Kopf Beiträge Musik-, Jodel- und Trachtenvereine

 

Das untenstehende Merkblatt erläutert die Bedingungen und das Vorgehen und nennt die weiteren Koordinaten des neuen Sachbearbeiters Lotteriefonds im BKJV, Ueli Jenni.  Nachdem der Antragsteller das Merkblatt studiert hat, kann er das Online-Gesuchsformular ausfüllen und dieses, zusammen mit allen darin verlangten Beilagen, direkt einreichen.  Ueli Jenni erteilt gerne Auskunft und Hilfe beim Ausfüllen des Online-Formulars.
Merkblatt Lotteriefonds 2025


 Antragsformulare für die Nachwuchsförderung

Das Formular "Beschaffungen" für Kinderchöre im BKJV muss ausgefüllt an  die Nachwuchs-Verantwortliche Daria Occhini,  Mail  (also nicht etwa direkt an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern!) gesandt werden. Der Jahresrapport für den BKJV muss ebenfalls jährlich  abgegeben werden, damit wir einerseits die genauen Mitgliederzahlen kennen und andererseits gegebenfalls ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 500.- gesprochen werden kann. Weitere Details finden sich in den Dokumenten, welche die Nachwuchsverantwortliche den Kinderchören jeweils zuasammen mit der Einladung zum Trägerschaftstreffen zustellt. Danke für das fristgerechte Einreichen bei Daria Occhini!